ENDLICH BEERENZEIT – WAS SIE ZUM SELBERERNTEN WISSEN SOLLTEN

Was gab es als Kind Schöneres, als barfuß durch den Garten zu streifen, um hier und dort die ersten reifen Beeren von den Sträuchern zu naschen? Und sobald dort nichts mehr zu holen war, ging es weiter in den Wald zu den wilden Brombeerbüschen. Nicht selten liefen wir am Ende des Tages völlig zerkratzt nach Hause – waren dafür aber stolz wie Bolle, eine Handvoll der leckeren Früchte ergattert zu haben.

Und auch wenn ich heute durch Wald und Wiesen spaziere, juckt es mir immer wieder in den Fingern. An Bäumen und Sträuchern warten reife Früchte darauf geerntet zu werden – und auf einem verlassenen Grundstück wuchern zahllose Wildkräuter, aus denen man sicher ein tolles Pesto zaubern könnte. Aber ist das Pflücken von fremden Pflanzen überhaupt erlaubt? Laut Bundesnaturschutzgesetz gilt: In der freien Natur dürfen geringe Mengen für den persönlichen Bedarf gepflückt werden. Gegen eine Handvoll Beeren im Wald oder auch einen kleinen Blumenstrauß vom Feldweg ist somit nichts einzuwenden.

Allerdings darf das Eigentumsrecht dabei nicht missachtet werden. Pflanzen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Privatgrundstücken gehören somit alleinig dem Eigentümer. Das Pflücken und auch das Aufsammeln herabgefallener Früchte ist hier streng verboten. Das gilt selbst dann, wenn ein Ast über die Grenze herausragt oder das Grundstück nicht durch einen Zaun geschützt ist.

Wenn man es jedoch ganz genau nimmt, gehört dann nicht jeder Baum irgendjemandem? Bedeutet das, wir dürfen außerhalb der wilden Natur nirgendwo pflücken? Doch, denn nicht selten sind insbesondere staatliche Eigentümer dankbar, wenn das reife Obst sinnvoll verwendet wird und nicht als Fallobst vergammelt. Aus diesem Grund geben immer mehr Städte offizielle Obstkarten heraus. Hier werden öffentliche Bäume und Sträucher verzeichnet, an denen sich die Bürger ganz legal bedienen können.

Auch die Internetseite www.mundraub.org hilft bei der Suche. Auf der Plattform können Nutzer aus ganz Deutschland eintragen, wo das Ernten von fremdem Obst, Gemüse oder auch Nüssen erlaubt ist. Aber auch hier gilt: Vor dem Eintrag müssen unbedingt die Eigentumsrechte geprüft werden. Wer unsicher ist, sollte sich vor dem Pflücken beim zuständigen Grünflächenamt oder Rathaus erkundigen.

Wenn Sie noch Inspiration suchen, was Sie aus den kleinen süßen Früchtchen zaubern können, probieren Sie sich durch unsere Rezepte:

  • Sommerlicher Schokokuchen ohne Haushaltszucker und Mehl: Beeren-Kokos-Brownie
  • Erfrischendes Sommerdessert: Beeren-Baiser-Sahnebecher

2024-06-24T06:19:03Z dg43tfdfdgfd